FAB
Die Fachabteilung ist an dieser Stelle analog der Übermittlung nach §301 SGBV einschließlich der Pseudofachabteilungen‚ 0001’ (Rückverlegung), ‚0002’ (Wiederaufnahme), ‚0003‘ (externer Aufenthalt mit Ab-wesenheit über Mitternacht im BPflV-Bereich) oder ‚0004’ (Pseudofachabteilung für Zeitraum ohne direkten Patientenkontakt (bei stationsäquivalenter Behandlung)) anzugeben. Dem Fachabteilungsschlüssel ist bei Fachabteilungen das Präfix ‚HA’ (Hauptabteilung) oder ‚BA’ (Beleg-abteilung), bei Besonderen Einrichtungen das Präfix ‚BE’ voranzustellen.
text
Bei vorstationärer Behandlung ist der erste vollstationäre Behandlungstag (Aufnahmedatum) anzugeben. Der Wechsel von vorstationär zu vollstationär innerhalb der gleichen Fachabteilung muss nicht durch eine gesonderte Wiederholung der Fachabteilungsangabe dokumentiert werden.
text
Bei nachstationärer Behandlung ist der letzte vollstationäre Behandlungstag (Entlassungsdatum) anzugeben. Der Wechsel von vollstationär zu nachstationär innerhalb der gleichen Fachabteilung muss nicht durch eine gesonderte Wiederholung der Fachabteilungsangabe dokumentiert werden. Die nachstationären Behandlungstage sind bei den Falldaten gesondert anzugeben.
text
Wenn sich der Patient in einem Intensivbett, entsprechend der Definition im Feld „Anzahl Intensivbetten Fachabteilung“ in der Datei Pflegepersonal, befindet, ist dieses Feld auf „J“ zu setzen, ansonsten erfolgt kein Eintrag. Wenn innerhalb einer Fachabteilung die Verlegung in oder aus einem Intensivbett erfolgt, ist jeweils ein neuer Datensatz mit geänderter Kennungzu übermitteln.
text
Diagnoseangaben
Die Diagnosen sind im KHEntgG-Entgeltbereich entsprechend den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) anzugeben. Bei nur vorstationär behandelten Fällen sind die Begriffe Haupt-und Nebendiagnose nicht definiert und die Aufnahmediagnosen können mit einer beliebigen Diagnoseart übermittelt werden. Bei PIA-Fällen wird für alle Diagnosen immer die Diagnoseart ‚ND’ übermittelt.
text
Die jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres gültige ICD-10-GM-Version wird über die entsprechende 4-stellige Jahreszahl kodiert.
text
Diagnoseschlüssel sind in der gültigen ICD-10GM-Version analog zur §301-Vereinbarung zu übermitteln: d.h. mit Sonderzeichen. Als erste Diagnose soll die Hauptdiagnose (Diagnoseart: ‚HD’) übermittelt werden.
text
Zusatzinformation zum Diagnoseschlüssel.
integer
Nur für Fälle im PIA-Entgeltbereich, leer für Fälle im DRG-oder PSY-Entgeltbereich. Zusatzinformation zum Diagnoseschlüssel.
text
Die Sekundärdiagnose zur Hauptdiagnose wird im DRG-System als Nebendiagnose behandelt. Werden zur Hauptdiagnose (oder zu einer Nebendiagnose) mehr als eine Sekundärdiagnose kodiert, so muss jeweils die zugehörige Hauptdiagnose (oder Nebendiagnose) – mit Anrechnung auf die Wiederholbarkeit insgesamt – wiederholt werden.
text
Zusatzinformation zum Sekundär-Diagnoseschlüssel.
text
Nur für Fälle im PIA-Entgeltbereich. Zusatzinformation zum Diagnoseschlüssel.
text
OPS
Die jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres gültige OPS-Version wird über die entsprechende 4-stellige Jahreszahl kodiert.
partialDate
Prozedurenschlüssel sind in der gültigen OPS-Version analog zur §301-Vereinbarungzu übermitteln: d.h. ohne Sonderzeichen. Zur Reihenfolge der Prozedurenschlüssel für Fälle im KHEntgG-Entgeltbereich siehe DKR
text
Localization
integer
Es ist der Beginn der Prozedur anzugeben. Bei Prozeduren, für die keine Startzeit (HHMM) erfasst ist, kann ‚JJJJMMTT0000’ angegeben werden.
datetime
Wird die Prozedur durch einen Belegoperateur durchgeführt ist „J“ anzugeben.
boolean
Wird die Prozedur durch einen Beleganästhesisten durchgeführt ist „J“ anzugeben.
boolean
Wird die Prozedur durch eine Beleghebamme durchgeführt ist „J“ anzugeben. Die Angabe ‚J’ ist nur bei einer Haupt-oder einer Belegabteilung mit dem Fachabteilungsschlüssel ‚2400’ (Frauenheilkunde und Geburtshilfe) oder ‚2500’ (Geburtshilfe) möglich.
boolean
LEI
In der Kinder-und Jugendpsychiatrie sind als Arzt-bzw. Psychologenkontakt auch die Kontakte von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu dokumentieren. Diese Schlüssel können entsprechend der § 301-Datenübertragungsvereinbarung in Ausnahmefällen bis zum 31.12.2018 verwendet werden.
text
Es ist der Tag der Leistungserbringung, beim Schlüssel „PIA-17Z“ der Tag der Leistungsbeauftragung, der unter PIA-Leistungsschlüssel dokumentierten Leistung anzugeben.
partialDate
Modellvorhaben
Registration Number Model Initiative
text
Die MOD-Leistungsschlüssel sind anhand der folgenden Schlüsselausprägungen anzugeben. stationsersetzende ambulante Behandlung (Hometreatment)durch: SABHT stationsersetzende ambulante Behandlung (nicht Hometreatment)durch: SABA/SABS/SABP
text
Als MOD-Leistungsdatummuss der Beginn der Leistung mit Angabe von Jahr, Monat, Tag sowie Uhrzeit und Minute (JJJJMMTTHHMM) übermittelt werden.
datetime
Datei Info
Es ist das Datum der Erstellung der Datei Info anzugeben
date
Es isteine E-Mail-Adresse anzugeben, über die eine Kontaktperson im Krankenhaus erreicht werden kann. Es wird empfohlen dafür sogenannte Funktionsadressen anzulegen, über die auch Vertreter erreicht werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über E-Mail. Die Erreichbarkeit muss gewährleistet sein,um, z.B. die Übermittlung von Fehlerprotokollen nicht zu verpassen.
text
Kurzbezeichnung des eingesetzten zertifizierten DRG-Groupers, ggf. mehrere werden mit Komma getrennt
text
Kurzbezeichnung der Softwarelösung zur Kalkulation
text
Als Versionskennung ist immer das Jahr der Übermittlung im Format „JJJJ0101“anzugeben.
float
Wenn die Einrichtung von Funktionsadressen nicht möglich ist, kann hier eine zweite Adresse hinterlegt werden, die ebenfalls für die Kontaktaufnahme verwendet werden kann.
text
Entweder die Zeichenkette „Test.D“ für die Übermittlung von Test-Daten oder das Erhebungsjahr im Format JJJJ für die Echt-Daten.
text
Krankenhaus
Das Institutionskennzeichen dient der eindeutigen Identifikation des Krankenhauses (Primärschlüssel). Es wird das IK-Verzeichnis aus dem §301-Verfahren verwendet, das vom vdek und der DKG autorisiert ist („§301-IK-Verzeichnis“). Es ist das am Datum der Erstellung gültige Institutionskennzeichen anzugeben. Bei Zusammenlegung von Krankenhäusern im Vorjahr sollen die gesamten Daten des Vorjahrs über das rechtlich fortgeführte Krankenhaus übermittelt werden.
text
Der Name des Krankenhauses ist (ggf. in Kurzform) anzugeben.
text
Type of Hospital
text
Type of sponsorship
text
Anzahl der im Berichtszeitraum durchschnittlich aufgestellten Betten in Fachabteilungen, die dem Gel-tungsbereich des KHEntgG unterliegen. Sind nur Betten, die dem Geltungsbereich des §17d KHG unterliegen, aufgestellt, ist ‚0’ (Null) anzugeben.
float
Anzahl der im Berichtszeitraum durchschnittlich aufgestellten Betten in Fachabteilungen, die allgemeine Krankenhausleistungen in den in §17d Abs.1KHG genannten Einrichtungen erbringen. Sind nur Betten in Fachabteilungen, die dem Geltungsbereich des KHEntgG unterliegen, aufgestellt, ist ‚0’ (Null) anzugeben.
float
noch zu definieren(s. §17b Abs.1aKHG)
text
Regional care obligations (PSY)
integer
Pflegepersonal
Wenn eine nach Standorten differenzierte Festlegung des Versorgungsauftrags vorliegt (§21 Abs.2 Nr.2 Buchstabe b KHEntgG), sind die Angaben zu den Fachabteilungen für jeden Standort einzelnanzugeben. Dabei sind die gleichen Standortnummern wie in der Datei Fall zu verwenden(siehe Feld Entlassender Standort). Für jedes Krankenhaus müssen die Gesamtzahlen über alle Standortegeliefert werden.Ein Krankenhaus mit mehreren Standorten übermittelt die Zahlen zu den Standorten unter der entsprechen-den Nummer und die Summe über alle Standorte in einem Eintrag bei dem das Feld Standort die Nummer ‚99‘ trägt. Ein Krankenhaus ohne Differenzierung übermittelt nur die Gesamtzahlenund lässt das Feld Standort leer.
text
Die Fachabteilung ist an dieser Stelle analog der Übermittlung nach §301 SGBV anzugeben. Alle betten-führenden Fachabteilungen eines Krankenhauses sind anzugeben. Dem Fachabteilungsschlüssel ist bei Fachabteilungen das Präfix ‚HA’ (Hauptabteilung) oder ‚BA’ (Beleg-abteilung), bei Besonderen Einrichtungen das Präfix ‚BE’ voranzustellen. Zusätzlich zu den Zahlen der Fachabteilungen sind auch die entsprechenden Summen über alle Fachab-teilungen sowohl für jeden Standort als auch für das gesamte Krankenhaus zur übermitteln. Dafür wird der Eintrag ‚HA9999’ verwendet.
text
Pflegefachpersonal sind Personen, denen die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Pflegeberufegesetz erteilt wurde. Anzugeben sind die in Vollkräfteumgerechneten beschäftigten Personen.
text
Pflegehilfspersonal sind Personen, die erfolgreich eine landesrechtlich geregelte Assistenz-oder Helfer-ausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer abgeschlossen haben, die die von der Arbeits-und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforde-rungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz-undHelferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt, oder die eine landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer erfolgreich abgeschlossen haben oder denen auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893) in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer erteilt worden ist.Anzugeben sind die in Vollkräfteumgerechneten beschäftigten Personen.
text
Anzugeben sind die in Vollkräfteumgerechneten in der Pflege beschäftigten Personen. Diese weicht von der Summe der beiden vorherigen Felder ab, wenn Personal außerhalb der genannten Gruppen eingesetzt wird.
text
In diesem Datenfeld ist die Anzahl der in der angegebenen Fachabteilung im Datenjahr durchschnittlich aufgestellten Betten anzugeben.
float
In diesem Datenfeld ist die Anzahl der in der angegebenen Fachabteilung im Datenjahr durchschnittlich aufgestellten Betten für intensivmedizinische Betreuung (Intensivbetten) als Davon-Angabe des Datenfeldes „Anzahl Betten Fachabteilung“ anzugeben. Sind in einer Fachabteilung keine Intensivbetten integriert, ist der Wert ‚0‘ (Null) zu übermitteln. Die Einstufung „Intensivbett“ erfolgt ausschließlich aufgrund der abweichenden Pflegeintensität der typi-scherweise in diesem Bett versorgten Patienten sowie der sich typischerweise ergebenden Erfordernisse hinsichtlich Personal und Sachmitteleinsatz. Die Einstufung orientiert sich an den personellen und struktu-rellen Anforderungen der OPS-Kodes.
float
Fusionen
DiesesInstitutionskennzeichen dient der eindeutigen Identifikation des fusionierten Krankenhauses, für welches das führende Krankenhaus Daten liefert. Es wird das IK-Verzeichnis aus dem §301-Verfahren verwendet, das vom vdekund der DKG autorisiert ist („§301-IK-Verzeichnis“). Es ist das unmittelbar vor der Fusion der Daten gültige Institutionskennzeichen des fusioniertenKrankenhauses anzugeben.Die Da-tei Fusionenist nicht zu übermitteln, wenn die Daten dieses Krankenhausesals eigenständige Einheitge-liefert werden.
text
In dieses Feld wird der Beginn des Zeitraums,der für das ausgewiesene IKF gelieferten Fälle,angegeben.
text
In dieses Feld wird das Endedes Zeitraums, der für das ausgewiesene IKF gelieferten Fälle,angegeben.
text
Ausbildung
Apprenticeships profession A01 Occupational therapist
boolean
Apprenticeship profession A02 Dietary assistant
boolean
Apprenticeship profession A03 midwife
boolean
Apprenticeship profession A04 physio therapist
boolean
Apprenticeship profession A05 nurse
boolean
Apprenticeship profession A06 child nurse
boolean
Apprenticeship profession A07 nursing assistant
boolean
Apprenticeship profession A08 medical technical laboratory assistant
boolean
Apprenticeship profession A09 medical technical radiology assistant
boolean
Apprenticeship profession A10 speech therapist
boolean
Apprenticeship profession A11 orthoptist/-in
boolean
Apprenticeship profession 12 medical technical assitant for functional diagnostics
boolean
Type of Apprenticeship institution
integer
Die im Berichtszeitraum in der Ausbildungsstätte durch einen entsprechenden Ausbildungsgang durchschnittlich genutzten Ausbildungsplätze sind anzugeben. Bei einem Krankenhaus, das im Rahmen eines Ausbildungsverbundes eine Ausbildungsstätte für sich und andere Krankenhäuser unterhält, ist die Gesamtzahl aller Ausbildungsplätze im Ausbildungsverbund anzugeben (Ausbildungsstätten-Typen 3 oder 4). Bei einem Ausbildungsverbund, bei dem die Ausbildungsstätte einem Verbund-Krankenhaus zugeordnet ist, dürfen die übrigen Verbund-Krankenhäuser (Ausbildungsstätten-Typ 5 und 6) keine Ausbildungsplätze angeben. Ist bei einem Verbund-Krankenhaus die Ausbildungsstätte keinem der Verbund-Krankenhäuser zugeordnet, übermitteln alle Verbund-Krankenhäuser (Ausbildungsstätten-Typ 5 und 6) ihre anteiligen Ausbildungsplätze.
float
Die im Berichtszeitraum in der Ausbildungsstätte durchschnittlich genutzten Ausbildungsplätze für Auszu-bildende im eigenen Krankenhaus (Nur bei Ausbildungsstätten-Typ 3 und 4).
float
Die im Berichtszeitraum in der Ausbildungsstätte durchschnittlich genutzten Ausbildungsplätze für Auszu-bildende in anderen Krankenhäusern (bei Ausbildungsverbund mit Ausbildungsstätten-Typ 3 und 4).
float
Die durchschnittliche Anzahl Ausbildender ist anzugeben (nicht: Honorarkräfte). Anzugeben ist die im Berichtszeitraum durchschnittlich beschäftigte Anzahl der Ausbildenden in Vollkräften (VK). Zu den Ausbildenden gehören hauptamtlich angestellte Lehrkräfte und Praxisanleiter/Mentoren, nicht jedoch am Krankenhaus beschäftigte Personen, die im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit in den Ausbildungsstätten Unterricht erteilen (Honorarkräfte). Eine Vollkraft (VK) ist eine mit Arbeitsvertrag und tariflicher Arbeitszeit ganzjährig beschäftigte Person. Bei Ausbildungsstätten-Typ 3 sind Lehrkräfte der Ausbildungsstätte und die Praxisanleiter/Mentoren des eigenen Krankenhauses anzugeben. Bei Ausbildungsstätten-Typ 4 sind die Praxisanleiter/Mentoren des eigenen Krankenhauses anzugeben. Bei Ausbildungsstätten-Typ 5 und 6 sind die Ausbildenden, die am zentralen Ausbildungsinstitut beschäftigt sind, nicht anzugeben, sondern nur die Praxisanleiter/Mentoren des eigenen Krankenhauses.
float
Anzugeben ist die im Berichtszeitraum beschäftigte durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden in Aus-bildungskräften (AK); dies gilt auch für Verbundkrankenhäuser Typ5und6.Eine Ausbildungskraft (AK) ist eine mit Ausbildungsvertrag und tariflicher Arbeitszeit ganzjährig beschäftigte Person ohne Berücksichtigung des Anrechnungsverhältnisses. Ist bei einem Ausbildungsverbund die Ausbildungsstätte keinem der Verbund-Krankenhäuser zugeordnet, übermitteln alle Verbund-Krankenhäuser (Ausbildungsstätten-Typ 5 und 6) ihre anteiligen oder entsprechend der Kostenumlage zugerechneten Auszubildenden. Die Anzahl korrespondiert mit dem Datenfeld ‚Ausbildungsvergütung’.
text
Die durchschnittliche Anzahl Auszubildender im eigenen Krankenhaus im jeweiligen Ausbildungsjahr ist anzugeben.
float
Hier ist ausschließlich bei Verbund-Krankenhäusern Typ 3 und 4 die durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden anzugeben, die von den anderen Verbund-Krankenhäusern direkt (im Feld ‚Auszubildende im eigenen Krankenhaus’) gemeldet werden
float
Die gesamten Ausbildungsvergütungen(nicht nur die Mehrkosten)im jeweiligen Ausbildungsberuf sindausschließlich in diesem Datenfeldanzugeben. (Aufwendungen der Kontengruppen60 bis64 KHBV).Die Ausbildungsvergütungen korrespondieren mit dem Feld: ‚Auszubildende im eigenen Krankenhaus’.Bei einem Ausbildungsverbund, bei dem die Ausbildungsstätte einem Verbund-Krankenhaus zugeordnet ist und die Ausbildungsstätte alle Ausbildungsverträge geschlossen hat, dürfen die übrigen Verbund-Krankenhäuser (Ausbildungsstätten-Typ 5 und 6) keine Ausbildungsvergütungen übermitteln. Ist bei einem Verbund die Ausbildungsstätte keinem der Verbund-Krankenhäuser zugeordnet und hat die Ausbildungsstätte alle Ausbildungsverträge geschlossen, übermitteln alle Verbund-Krankenhäuser (Ausbil-dungsstätten-Typ 5 und 6) ihre anteiligen Ausbildungsvergütungen (Umlage).
text
Zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen (§17a Abs.1Satz2KHG, in Verbindung mit den gezahlten Ausbildungsvergütungen) sind die durchschnittlichen Per-sonalkosten (Ist-Kosten) für eine examinierte Vollkraft in dem entsprechenden Ausbildungsberufanzuge-ben. Nur anzugeben für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflegehilfe. Der Ermittlung der Personalkosten des examinierten Personals in den entsprechenden Berufen sind die Kosten nach den Kontengruppen60bis64 KHBV, bereinigt um die Kosten für Auszubildende und andere ‚Hilfskräfte’ zu Grunde zu legen.Personen,die in Leitungspositionen oder -funktionen arbeiten, sind nicht in die Berechnung einzubeziehen. Zudem dürfen die ermittelten Personalkosten keine Kosten anderer Be-rufe/Qualifikationen enthalten.
text
Die Ermittlung der Ist-Kostendes theoretischen und praktischen Unterrichtserfolgt entsprechend dem ersten Kostenblock der Anlage1 der Rahmenvereinbarung gem. §17a Abs.2Nr.1KHG (Aufstellung über die zu finanzierenden Tatbestände). Als Kosten des theoretischen und praktischen Unterrichts ist die Summe folgender Kostenarten anzugeben: -Hauptberufliches Lehrpersonal -Schulleitung (Kosten nach Kontengruppen60 bis64 der KHBV) -Hauptamtliche Lehrkräfte (Kosten nach Kontengruppen60 bis64 der KHBV) -Kosten des nebenberuflichen Lehrpersonals
float
Die Ermittlung der Ist-Kostender praktischen Ausbildungerfolgt entsprechend dem zweiten Kostenblock der Anlage 1 der Rahmenvereinbarung gem. §17a Abs.2Nr.1KHG (Aufstellung über die zu finanzierenden Tatbestände) Als Kosten der praktischen Ausbildung ist die Summe folgender Kostenarten anzugeben: -Kosten der Praxisanleitung -Praktische Anleitung durch Praxisanleiter/-innen einschl. evtl. Reisekosten-Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs-und Qualifizierungsmaßnahmen zum/zur Praxisanleiter/-in -Kosten Qualifikation von Praxisanleiter/-innen -Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme Vergütung (z. B. Fahrtkosten-erstattungen)
float
Die Ermittlung der Ist-Kosten des Sachaufwandes der Ausbildungsstätte erfolgt entsprechend dem dritten Kostenblock der Anlage 1 der Rahmenvereinbarung gem. §17a Abs.2Nr.1KHG (Aufstellung über die zu finanzierenden Tatbestände)
float
Die Ermittlung der Ist-Gemeinkosten der Ausbildungsstätte erfolgt entsprechend dem vierten Kostenblock der Anlage 1 der Rahmenvereinbarung gem. §17a Abs.2Nr.1KHG (Aufstellung über die zu finanzierenden Tatbestände)
float
Es sind die vereinbarten Gesamtkosten der Ausbildungsstätte anzugeben.Sofern für das Datenjahr keine Vereinbarung getroffen wurde, ist „0“ anzugeben.
float
Abrechnung
Es ist die für das Berichtsjahr vereinbarte Summe an DRG-Fällen nach Abschnitt E1 der Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) –Spalte2, Zeile „Summe insgesamt“ –für das Berichtsjahr anzugeben. Liegt für das Berichtsjahr noch keine Vereinbarung vor, ist der Wert ‚0’ (Null) anzugeben. Hinweis für teilstationäre Fälle: Teilstationäre Fälle sind entsprechend der Fallzählung gem. §8 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) zu zählen und an dieser Stelle zu berücksichtigen.
float
Es ist die Anzahl der im Berichtsjahr entlassenen DRG-Fälle anzugeben, unabhängig vom tatsächlichen Datum der Rechnungsstellung. Bei Neueinstufung aufgrund Wiederaufnahme oder Rückverlegung ist ausschließlich der neu eingestufte DRG-Fall in die Anzahl einzubeziehen, sofern der Fallabschluss im Berichtsjahr erfolgt ist. Hinweis für teilstationäre Fälle: Teilstationäre Fälle sind entsprechend der Fallzählung gem. §8 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) zu zählenund an dieser Stelle zu berücksichtigen.
float
Es ist die Summe der vereinbarten effektiven Bewertungsrelationen nach der Anlage 1 zum KHEntgG (Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) für das Berichtsjahr, Abschnitt E1 Spalte17, Zeile„Summe insgesamt“) anzugeben.Liegt für das Berichtsjahr noch keine Vereinbarung vor, ist der Wert ‚0’ (Null) anzugeben.
boolean
Es ist die Summe der abgerechneten effektiven Bewertungsrelationen für die im Berichtsjahr entlassenen DRG-Fälle (s.o. ‚DRG-Fälle, abgerechnet’) anzugeben, unabhängig vom tatsächlichen Datum der Rechnungsstellung. Bei Neueinstufung aufgrund Wiederaufnahme oder Rückverlegung ist ausschließlich der neu eingestufte DRG-Fall zu berücksichtigen, sofern der Fallabschluss im Berichtsjahr erfolgt ist.
float
Es ist der Erlösausgleich mit 2 Nachkommastellen anzugeben, der in der Budgetvereinbarung für das Be-richtsjahr festgelegt wurde. Bei einem Mehrerlösausgleich ist dasMinus-Vorzeichen (“-“) voranzustellen.
text
ICD
Die Diagnosen sind im KHEntgG-Entgeltbereich entsprechend den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR)anzugeben. Bei nur vorstationär behandelten Fällen sind die Begriffe Haupt-und Nebendiagnose nicht de-finiert und die Aufnahmediagnosenkönnen mit einer beliebigen Diagnoseart übermittelt werden.Bei PIA-Fällen wird für alle Diagnosen immer die Diagnoseart ‚ND’ übermittelt.
integer
Die jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres gültige ICD-10-GM-Version wird über die entsprechende 4-stellige Jahreszahl kodiert.
partialDate
Diagnoseschlüssel sind in der gültigen ICD-10GM-Version analog zur §301-Vereinbarung zu übermitteln: d.h. mit Sonderzeichen. Als erste Diagnose soll die Hauptdiagnose (Diagnoseart: ‚HD’) übermittelt werden.
text
Zusatzinformation zum Diagnoseschlüssel.
integer
Zusatzinformation zum Diagnoseschlüssel.
integer
Die Sekundärdiagnose zur Hauptdiagnose wird im DRG-System als Nebendiagnose behandelt. Werden zur Hauptdiagnose (oder zu einer Nebendiagnose) mehr als eine Sekundärdiagnose kodiert, so muss jeweils die zugehörige Hauptdiagnose (oder Nebendiagnose) – mit Anrechnung auf die Wiederholbarkeit insgesamt – wiederholt werden.
text
Zusatzinformation zum Sekundär-Diagnoseschlüssel.
text
Zusatzinformation zum Diagnoseschlüssel.
integer
Entgelte
Es ist die in Rechnung gestellte Entgeltart anzugeben. Die Angabe entspricht der im §301-Rechnungssatz abgerechneten Entgeltart im Segment ENT. Die Entgeltarten sind entsprechend Schlüssel 4 der Anlage 2 zur §301-Vereinbarung zu übermitteln. Zusätzlich ist die „Entgeltart“ ‚00000000’ für den insgesamt abgerechneten Rechnungsbetrag anzugeben.
text
Es ist der in Rechnung gestellte Entgeltbetrag (Einzelbetrag) anzugeben. Die Angabe entspricht dem im §301-Rechnungssatz abgerechneten Entgeltbetrag ohne Vorzeichen im Segment ENT. Zusätzlichist mit der‚Entgeltart’ ‚00000000’ der für den Fall insgesamt abgerechnete Rechnungsbetrag anzugeben. Der Betrag entspricht dem im §301-Rechnungssatz abgerechneten Rechnungsbetrag im Segment REC.
float
Die Angabe ist für den DRG-und PSY-Entgeltbereich dem §301-Rechnungssatz (RECH:ENT) zu entnehmen. Für den PIA-Entgeltbereich bleibt das Datenfeld leer.
date
Die Angabe ist für den DRG-und PSY-Entgeltbereich dem §301-Rechnungssatz (RECH:ENT) zu entnehmen. Für den PIA-Entgeltbereich bleibt das Datenfeld leer.
date
Es ist die in Rechnung gestellte Entgeltanzahl anzugeben. Die Angabe entspricht der im §301-Rechnungssatz abgegebenen Entgeltanzahl im Segment ENT. Bei Entgeltart ‚00000000’ ist die Entgeltanzahl ‚1’ anzugeben. Der Entgeltbetrag (Rechnungsbetrag) ergibt sich dann als Summe (Entgeltbetrag x Entgeltanzahl) für die Entgeltarten > ‚00000000’ abzüglich ggf. einer Zuzahlung und eines ggf. berechneten Entgelts für Wahlleistung.
float
Hier sind die im Rechnungssatz ggf. ausgewiesenen „Tage ohneBerechnung/Behandlung“ anzugeben. Bei Entgeltart „00000000“ ist zusätzlich diefallbezogene Anzahl der Tage ohne Berechnung/Behandlung oder der Wert ‚0’ anzugeben. Die Angabe dient in Verbindung mit den Angaben „Abrechnung von“ und „Abrechnung bis“ der Verweildauerermittlung. Hat sich ein Krankenhaus mit dem Kostenträger nach einer Einzelfallprüfung durch den MDK darauf geeinigt, dass ein Krankenhausfall mit einer kürzeren Behandlungszeit hätte abgeschlossen sein müssen, so dass die letzten Behandlungstage nicht mehr vergütet werden, sind diese Tage im §301-Verfahren als „Tage ohne Berechnung/Behandlung“ anzugeben.
float
Die Angabe ist für den PIA-Entgeltbereich dem §301-Rechnungssatz Ambulante Operation (AMBO:ENA) zu entnehmen. Für den DRG-und PSY-Entgeltbereich entfällt die Angabe.
date